Allgemeine Geschäftsbedingungen Timea Lütte Fotografie
Diese AGB ist Grundlage jeder geschäftlichen Transaktion zwischen Timea Lütte Fotografie (TLF) und ihrer Kundschaft. Oder sie ergänzt bestehende vertragliche Absprachen.
Allgemeines
Die unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Bestellungen, Dienstleistungen von Timea Lütte Fotografie, wenn nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit der Bestellung, Inanspruchnahme einer Dienstleistung oder Terminreservation gelten die Allgemeinen Geschäftsbedinungen als gelesen und akzeptiert. Erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen.
Buchung/Anmeldung
Durch die schriftliche Zusage eines vorgeschlagenen Termins gilt ein Auftrag/Termin als gebucht. Zusätzlich wird bei Aufträgen im grossen Umfang gegebenenfalls ein schriftlicher Vertrag geschlossen.
Terminverschiebung/Annulierung
Kann TLF aufgrund von höherer Gewalt (oder z.B. Unfall, Naturkatastrophe, Krankheit, Todesfall in der Familie etc.) den Termin nicht wahrnehmen, werden bereits bezahlte Rechnungen für das nicht ausgeführte Shooting vollständig zurückerstattet. TLF kann nicht rechtlich belangt werden und es kann keinen Schadenersatz gefordert werden. Bei Terminen, die nicht verschoben werden können bemüht sich TLF einen Ersatzfotografen zu engagieren, welcher auf eigene Rechnung mit eigenen Leistungen arbeitet. Dies kann jedoch nicht gewährleistet werden, auch für Mehrkosten die durch Buchung Dritter entstehen, wird nicht gehaftet. Der Auftraggeber verzichtet auf weitere Schadenersatzforderungen.
Ist es TLF aufgrund höherer Gewalt (oder z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich, die Fotos in der vereinbarten Zeit auszuliefern kann TLF nicht rechtlich belangt werden und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.
Im Falle einer Annullierung seitens des Auftraggebers kann die Anzahlung nicht rückerstattet werden.
Bei Verschiebung des Termins bis 24h vor Terminbeginn (neues Datum) wird Ihnen eine einmalige Verschiebungs-Pauschale von CHF 100.- verrechnet. (Visagisten oder sonstige gebuchten Dienstleistungen können diesen Betrag ergänzen) Die Kosten sind angemessene Umsatzverluste des blockierten Termins, welcher so kurzfristig nicht mehr neu belegt werden kann. Die oben genannten Entschädigungen gelten auch bei Krankheit. Verschiebungen haben telefonisch oder schriftlich (E-MAIL) zu erfolgen. Die Verschiebungs Pauschalen werden via Rechnung eingefordert.
Preise/Zahlungsbedingungen
Sämtliche Angebote auf der Website von TLF sind unverbindlich. TLF behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.
Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). TLF ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig.
Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an den Fotoauftrag / das Fotoshooting. Die Fotos werden erst ausgeliefert, wenn die vollständige Bezahlung des Auftrags abgeschlossen ist.
Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen wie zum Beispiel: Kosten für gebuchte Modelle; anfallende Reisekosten wie Taxi zu schwer erreichbaren Orten oder dem nächsten Bahnhof, Parktickets, Spesen ( zum Beispiel Hotel,- / Übernachtungskosten), zusätzliche Requisiten, sowie weitere vor Ort anfallende auftragsbedingte Kosten welche nicht im Honorar enthalten sind gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind innert 30 Tagen zu begleichen.
Das Honorar ist auch dann in vollständiger Höhe zu zahlen wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.
Bei grösseren Aufträgen/Nachbestellungen mit einem Betrag von über CHF 500, kann eine Vorauszahlung verlangt werden.
Post oder Kuriersendungen werden erst ausgelöst, wenn der Betrag vollkommen beglichen wurde. Das gleiche gilt für Vorschaugalerien welche online aufgeschaltet werden.
Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge/ Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach dem Zugang der Rechnung (per E-mail) oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Nach einer Mahnung (berechtigt nach dem 30. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug. Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von 10.00 CHF (für die 1. Mahnung) und 20.00 CHF für die 2. (=letzte) Mahnung. Es wird zusätzlich einen Verzugszins berechnet. Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Künstlerischer Gestaltungsspielraum
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten/Nachbearbeitungen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von TLF unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des von TLF ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche werden je nach Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt.
Auswahl, Auslieferung der Fotos, Bildbearbeitung und Archivierung, Fristen
Rohdateien werden grundsätzlich nicht abgegeben. TLF wählt bei einem Fotoshooting im ersten Schritt alle die Bilder aus, die dem Auftraggeber innerhalb von 10 Arbeitstagen zur Abnahme vorgelegt werden. Danach kann der Auftraggeber selber entscheiden, welche Bilder bearbeitet werden sollen. Die Bilder werden von TLF auf Weissabgleich, Helligkeit, Kontrast und Farbsättigung vorher optimiert. Erst nach professioneller Bildbearbeitung werden Fotos als JPG-Dateien abgegeben. Bilddateien von normalen Shootings werden inerhalb von 10 Arbeitstagen via Datenupload geliefert. Bei Verlängerungsstunden sowie Abwesenheit/Ferien durch TLF werden diese Fristen verlängert. Bilder von grösseren Projekten werden auf einem USB-Stick geliefert.
Nach dem Erhalt der Fotos ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Dateien. Es empfiehlt sich eine Sicherung der Fotos auf mindestens einem weiteren Datenträger. TLF sichert die abgegebenen Fotos für 1 Jahr nach dem Fototermin. In dieser Zeit können Datenträger und einzelne Fotos nachbestellt werden. Nicht ausgewählte Bilder (Reservebilder) werden nach 6 Monaten gelöscht.
Beanstandungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von TLF gelieferten Produkte oder Dienstleistungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Schäden oder Beanstandungen die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials/ Produkte betreffen, sind innerhalb 5 Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Ware/der Auftrag als genehmigt.
Defekte Datenträger werden innerhalb 30 Tagen gegen Rücksendung des defekten Datenträgers ausgetauscht. Für Schäden oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet TLF nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bildrechte
Bei Fotografien, welche Timea Lütte oder TLF von einer Person/ einem Gegenstand macht, bleiben die Urheberrechte im Besitz des Fotografen.
Der Auftraggeber kauft mit dem Erstehen der Bilder das Nutzungsrecht, nicht das Urheberrecht und darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit TLF vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials bei Publikationen.
Der Name des Fotografen ist grundsätzlich bei jeder Wiedergabe wie folgt zu nennen: „Timea Lütte“ oder „Timea Lütte Fotografie“ (oder auch tl-fotografie.ch)
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk, ist als Schadenersatz ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von TLF. Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von TLF erfolgten) Nutzung, Verwendung, Veränderung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
Verwendung der fotografischen Arbeit durch TLF
TLF hat jederzeit das Recht, auch wenn im Einzelfall (schriftlich ausdrücklich vereinbart) der Kunde das Urheberrecht an der fotografischen Arbeit erhält, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Portfolios, an Kunstausstellungen, usw.
Datenschutz/Datensicherheit
TLF verpflichtet sich, Fotografien nur mit Einwilligung der abgebildeten Person zu veröffentlichen. Bei Veranstaltungen/Hochzeiten hat der Auftraggeber die Einwilligung der anwesenden, abgebildeten Personen einzuholen und haftet für dieses allein. Adressdaten der Kunden werden ausschliesslich für die Abwicklung des Fotoauftrages verwendet. Keinesfalls werden personenbezogene Daten wie Nachname, Adresse, Telefonnummer oder E-mail-Adresse an Dritte weitergegeben.
Pausen
Bei Ganztagesbuchungen oder ab 4 Stunden Shootingszeit (insbesondere bei Veranstaltungen / Hochzeiten), sind TLF angemessene Pausen zu gewähren.
TFP Shootings
Bei TFP Shootings (Time for Pictures) welche für beide Parteien gratis gemacht und dem Foto-Model als Entlöhnung die Fotos zu Verfügung gestellt werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Fotoshooting.
TLF kann ein TFP Shooting aus zeitlichen oder wichtigen, auftragsbedingten Gründen absagen und dafür nicht rechtlich belangt werden.
Abschliessendes
Die mit TLF abgeschlossenen Verträge unterliegem dem schweizerischen Recht. Alle Änderungen und Ergänzungen die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. TLF behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von TLF. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 1. September 2020
Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.